Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Th. Willy AG haben einen voran gestellten Allgemeinen Teil (Kap. 1) der für alle nachfolgenden speziellen Geschäftsvorfälle gilt, sofern dort nicht abweichende Bestimmungen getroffen wurden.
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Angebote der Garage Th. Willy AG Anwendung. Die Garage Th. Willy AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
Das Angebot der Garage Th. Willy AG richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Garage Th. Willy AG sind gültig, solange sie von der Garage Th. Willy AG unterbreitet werden.
Zur besseren Lesbarkeit wird in den vorliegenden AGB durchgängig die männliche Form verwendet. Diese schliesst jedoch stets die weibliche Form mit ein.
1.2 Zustimmungsvorbehalt
Dieser Vertrag ist nur mit der Zustimmung der Geschäftsleitung der Garage Th. Willy AG verbindlich. Eine Schadenersatzpflicht bei Verweigerung der Zustimmung besteht nicht.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht innert 5 Arbeitstagen (Poststempel) ab Unterzeichnung schriftlich erklärt wird, dass die Zustimmung verweigert wird.
1.3 Rechnung
Für jede technisch eigenständige Leistung sowie für die verwendeten Ersatzteile und Materialien müssen die Preise oder Preisfaktoren in der Rechnung an den Kunden separat aufgeführt werden. Wird der Auftrag auf Basis eines Kostenvoranschlags durchgeführt, reicht ein Verweis auf diesen aus, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten gesondert aufzuführen sind.
Etwaige Korrekturen der Rechnung müssen vom Kunden spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Andernfalls wird die Rechnung von der Garage Th. Willy AG als korrekt angesehen.
Sollte eine Versicherungsgesellschaft die Rechnung teilweise oder vollständig nicht zahlen oder eine Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten/Importeurs ausbleiben, ist der Kunde verpflichtet, den offenen Betrag auf erste Anforderung vollständig an die Garage Th. Willy AG zu entrichten.
1.4 Preisanpassungen
Sollten nach Vertragsschluss gesetzliche Änderungen bei Gebühren oder Steuern erfolgen, ist eine entsprechende Anpassung des Preises vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn seit Vertragsschluss die Nettopreislisten von Herstellern oder Importeuren geändert wurden und mehr als drei Monate zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und der Bereitstellung des Fahrzeugs zur Übergabe beim Verkäufer liegen, da die Th. Willy ebenfalls zur Bezahlung der angehobenen Preise gegenüber dem Hersteller verpflichtet ist.
1.5 Zahlung
Der Rechnungsbetrag für Neu- oder Occassionsfahrzeuge ist grundsätzlich vor der Abnahme und Übergabe des Fahrzeuges zur leisten. Rechnung für Service, Werkstatt etc. sind je nach Höhe des zu erwartenden Betrags, ganz oder teilweise, im Voraus zu leisten, in jedem Fall aber bei Abholung vor der Übergabe. Sofern Zahlung per Rechnung vereinbart ist, ist diese gemäss auf der Rechnung vermerkten Zahlungskonditionen zu entrichten.
Die Zahlung der Rechnung ist per Banküberweisung in Schweizer Franken zu leisten. Bis zu einem Betrag von CHF 5’000.- kann auch per Debit-/Kreditkarte sowie TWINT und Barzahlung bei uns am Terminal bezahlt werden.
Eine Verrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und ein entsprechender rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem zu zahlenden Betrag kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Auftrag als solchem beruht. Die Garage Th. Willy AG ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Garage Th. Willy AG nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 5% verlangen. Pro Mahnung an den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 fällig.
Bei erfolglosen Mahnungen kann die Forderung an ein Inkassobüro abgetreten werden. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren gemäss www.fairpay.ch erheben.
1.6 Mängel und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt bei Übernahme auf Mängel zu überprüfen. Eventuelle Mängel müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich bei der Garage Th. Willy gemeldet werden. Versteckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von sieben Arbeitstagen nach ihrem ersten Auftreten zu melden. Werden Mängel nicht innerhalb der Frist gerügt, gelten sie als akzeptiert und sämtliche Mängelrechte sind verwirkt. Der Kunde trägt die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und die rechtzeitige Mängelrüge.
Sollte der Kunde den Auftragsgegenstand trotz bekannter Mängel annehmen, hat er nur dann Anspruch auf Sachmängelrechte, wenn er sich diese ausdrücklich bei der Abnahme vorbehält.
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren ab der Abnahme der Ware, vorausgesetzt, die Mängel wurden rechtzeitig gerügt und sind auf Leistungen oder Arbeiten der Garage Th. Willy AG zurückzuführen. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber ein Recht auf Nachbesserung. Nach dreimaligem Fehlschlag erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Garage Th. Willy AG ist nicht verpflichtet, die Kosten für Verbesserungen durch Dritte zu übernehmen.
Sollte ein erheblicher Mangel trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden können, kann der Kunde entweder eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Im Falle der Rückabwicklung gelten folgende Nutzungsentschädigungen:
- Im 1. Betriebsjahr 50 Rp/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
- Im 2. Betriebsjahr 40 Rp/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
- Im 3. Betriebsjahr 30 Rp/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
- Im 4. Betriebsjahr 20 Rp/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
- Ab dem 5. Betriebsjahr 10 Rp/km; bei fehlender Angabe: Listenpreis / 2000 = Rp/km
Ein bereits gezahlter Kaufpreis ist mit 5% zu verzinsen. Ein-, Um- und Ausbauten sowie deren Montage werden von der Garage Th. Willy AG nicht ersetzt. Ausgetauschte Ersatzteile gehen in das Eigentum der Garage Th. Willy AG über.
1.7 Garantie
Sofern das Fahrzeug oder Produkt noch über eine bestehende Werksgarantie verfügt, übernimmt die Garage Th. Willy AG die entsprechenden Leistungen gemäss dieser Garantie. Falls keine Herstellergarantie vorhanden ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden innerhalb von 2 Jahren, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Die Garantiepflicht entfällt in folgenden Fällen:
- Das Fahrzeug wurde unsachgemäss behandelt, gewartet oder gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut (z.B. Tuning).
- Die Betriebsanleitung wurde nicht beachtet.
- Technische Service-Massnahmen des Herstellers wurden nicht rechtzeitig und ohne triftigen Grund durchgeführt, nachdem sie bekannt wurden.
Die Garage Th. Willy AG kann nach eigenem Ermessen anstelle einer Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ein vertragskonformes Fahrzeug liefern.
Natürlicher Verschleiss ist von der Garantie ausgeschlossen. Eine Nachbesserung verlängert nicht automatisch die allgemeine Garantieleistungsfrist des Fahrzeugs. Für ersetzte Teile gilt jedoch eine neue Garantieleistungsfrist von gleicher Dauer, beginnend ab dem Datum der Nachbesserung oder zwei Jahren, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
1.8 Darstellung von Produkten und Dienstleistungen
Die Darstellung der Produkte der Garage Th. Willy AG durch Kataloge, Preislisten stellt eine Einladung zur Offertstellung dar und ist für die Garage Th. Willy AG unverbindlich.
1.9 Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht
Fahrzeuge sowie Zubehör, Ersatzteile und Aggregate gehen erst nach vollständiger Bezahlung des entsprechenden Kaufpreises einschliesslich etwaiger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Die Garage Th. Willy AG ist berechtigt, hierauf basierende Eintragungen im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen usw. behält sich Garage Th. Willy AG das Recht vor, das überlassene Fahrzeug gemäss Art. 891 ff. ZGB zurückzuhalten. Wenn der Kunde die ausstehenden Beträge auch nach dreimaliger Mahnung und Ankündigung der Verwertung des Fahrzeugs zur Tilgung der offenen Forderungen nicht begleicht, ist die Garage Th. Willy AG berechtigt, das Fahrzeug ohne Einbeziehung des Betreibungsamtes freihändig zu versilbern. Der erzielte Erlös wird nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten der Garage Th. Willy AG dem Kunden ausgezahlt.
1.10 Zahlungsverzug
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs erst nach vollständiger Bezahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises an den Käufer. Für An- und Umbauten können angemessene Akontozahlungen verlangt werden. Eine Verrechnung des Kaufpreises mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten und ein rechtskräftiger Titel liegt vor. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder der Akontozahlungen in Verzug, tritt er durch Mahnung der Verkäuferin in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Käufer 5% Verzugszins.
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises und/oder der Anzahlungen in Verzug, so kann ihm Garage Th. Willy AG eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Zahlung, so ist die Verkäuferin berechtigt, entweder auf Erfüllung zu bestehen und Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und 15% des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz zu fordern, wobei die Geltendmachung eines weiteren Schadens vorbehalten bleibt. Tritt die Verkäuferin nach Übergabe des Fahrzeuges vom Vertrag zurück, so entspricht der Schadenersatzanspruch von 5% pro Jahr, wobei die Zeit zwischen Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges, die gefahrenen Kilometer und die Kosten einer allfälligen Instandsetzung bzw. Demontage zu berücksichtigen sind. Weitergehende oder andere Ansprüche behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor.
1.11 Lieferverzug
Garage Th. Willy AG strebt an, dass das Fahrzeug am in Aussicht gestellten Zeitpunkt zu übergeben. Bei diesem handelt es sich um keinen Fixtermin. Der in Aussicht gestellte Zeitpunkt ist als Prognose zu verstehen. Aus diesem Grunde kann die Garage Th. Willy AG nicht für mögliche Schäden aus entstandener Lieferung haftbar gemacht werden.
Wenn ein fester Liefertermin zugesichert wurde, übernimmt Garage Th. Willy AG keine Haftung für Schäden aus verspäteter Lieferung, sofern die Verzögerung nicht von der Garage Th. Willy AG zu vertreten ist. Zu solchen Gründen zählen unter anderem Force Majeure, Streiks, Boykotte, Lieferverzögerungen seitens des Herstellers sowie Verzögerungen aufgrund nachträglicher An- und Umbaubedürfnisse des Käufers. Der Käufer kann aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend machen.
Sollte das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Übergabe an den Käufer bereit sein und ist dies der Verkäuferin zuzuschreiben, muss der Käufer die Verkäuferin schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 60 Tagen in Verzug setzen. Bietet die Verkäuferin dem Käufer bis zum Ablauf dieser Frist ein Ersatzfahrzeug gegen Sicherstellung des vereinbarten Kaufpreises an, erlöschen alle weiteren Ansprüche des Käufers aufgrund des Lieferverzugs. Lässt die Verkäuferin die Nachfrist ungenutzt verstreichen, ist der Käufer berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefs vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags besteht nur, wenn die Verkäuferin ein Verschulden trifft. Verzögert sich jedoch die Lieferung durch solche Umstände um mehr als 3 Monate, so sind sowohl die Garage Th. Willy AG als auch der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs während der Lieferzeit bleiben vorbehalten. Alle Angaben über Leistung, Gewicht und sonstige Eigenschaften der Artikel sind als annähernd zu betrachten.
1.12 Annahmeverzug
Bei Nichtabnahme oder Verzug mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises wird die Garage Th. Willy AG wie folgt vorgehen:
- Der Käufer wird schriftlich gemahnt.
- Es wird eine Nachfrist von 15 Tagen gesetzt.
- Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Garage Th. Willy AG vor, nach eigenem Ermessen auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und vom Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Alternativ kann die Garage Th. Willy AG auch auf die Leistung des Käufers verzichten und neben dem Wert der nicht erbrachten Leistung einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises des Fahrzeugs fordern. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wird die Garage Th. Willy AG zusätzlich den Ersatz des aus der Vertragsaufhebung entstandenen Schadens vom Käufer verlangen.
1.13 Haftung
Die Haftung der Garage Th. Willy AG ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies schliesst auch die persönliche Haftung der Betriebsangehörigen und Erfüllungsgehilfen der Garage Th. Willy AG für durch sie verursachte Schäden durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit aus. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Garage Th. Willy AG, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. liegt beim Kunden.
Garage Th. Willy AG übernimmt ebenfalls keine Haftung für Handlungen von Hilfspersonen. Im Falle von leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit bleibt eine Haftung der Garage Th. Willy AG jedoch bestehen, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine Garantie übernommen wurde oder dies nach dem Produkthaftungsgesetz erforderlich ist. Auch für Körperverletzung haftet die Garage Th. Willy AG entsprechend.
Die Haftung der Garage Th. Willy AG für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich von Garage Th. Willy AG in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist daher dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sich keine entsprechenden Wertgegenstände im überlassenen Fahrzeug befinden.
Sofern das Fahrzeug des Kunden nicht verkehrssicher ist und der Kunde dennoch beabsichtigt, es ohne Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit in Betrieb zu nehmen, behält sich Garage Th. Willy AG vor, die Herausgabe zu verweigern und/oder eine entsprechende Meldung an die zuständige Behörde vorzunehmen. Wird das nicht verkehrstaugliche Fahrzeug trotz Hinweises auf die fehlende Verkehrstauglichkeit an den Kunden ausgehändigt, geschieht dies auf eigene Gefahr des Kunden. Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Der Kunde ist darüber informiert, dass individuelle Veränderungen am Fahrzeug, die die Leistung oder Fahreigenschaften verbessern sollen (z.B. Zylinderbohrungen zur Hubraumvergrösserung, Einbau von Kompressoren und Turboladern, Lachgaseinspritzung oder Motorentausch mit grösserem Hubraum), die Werksgarantie beeinträchtigen oder sogar zum Verlust derselben führen können. Die Garage Th. Willy AG schliesst daher jegliche Haftung für Schäden wie Garantieverluste, die auf solche Tuningarbeiten zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig, aus.
Falls der Kunde Garage Th. Willy AG Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien zur Verwendung im Rahmen von Service- oder Reparaturarbeiten übergibt, geschieht dies auf eigenes Risiko. Garage Th. Willy AG haftet nicht für Mängel an diesen Teilen oder Materialien oder für Schäden, die durch diese verursacht werden. Jegliche Haftung und Gewährleistung diesbezüglich ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
1.14 Datenschutz
Der Käufer ist informiert, dass seine personenbezogenen Daten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag und den mit diesem Kaufvertrag zusammenhängenden Dokumenten und Vereinbarungen (z.B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge) zum Zweck der Vertragsabwicklung, der individuellen Kundenbetreuung, für Marketingzwecke (Statistik, Prospekt- und Angebotsversand, optimierte Servicequalität, um auf die unterschiedlichen und individuellen Bedürfnisse der bestehenden und potentiellen Kunden einzugehen) und zur persönlichen Kommunikation bearbeitet werden. Er ist zudem damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck des Marketings auch an die Importeurin, die Herstellerin, andere Gesellschaften und/oder an Partner oder Dienstanbieter, auf welche die Herstellerin zur Bearbeitung der Personendaten angewiesen ist, weitergegeben werden, die ihren Sitz auch im Ausland haben können.
Soweit personenbezogene Daten ins Ausland bekanntgegeben und/oder im Ausland bearbeitet werden, erfolgt diese Bekanntgabe und/oder Bearbeitung in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht. Der Käufer kann seine Einwilligung in die beschriebene Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit untersagen.
Der Käufer hat das Recht, Zugang zu seinen Daten zu verlangen. Er darf zudem verlangen, dass seine Daten berichtigt oder gelöscht werden. Er kann sich, ohne Gründe angeben zu müssen, der Verarbeitung seiner Daten widersetzen, wenn er keine Direktwerbung erhalten möchte oder in anderen Fällen, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, und verlangen, dass die Verarbeitung der Daten eingeschränkt wird. Der Käufer kann verlangen, dass ihm eine Kopie seiner Daten in einem strukturierten und gängigen Format zur Verfügung gestellt wird. Um diese Rechte auszuüben oder zusätzliche Informationen zu erhalten, wendet sich der Kunde an Impunix per E-Mail an privacy@impunix.ch Betreff «Datenschutz» oder direkt an seinen Kundenbetreuer.
1.15 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der AGB insgesamt. Fehlende Bestimmungen werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien so ergänzt, dass der Zweck der AGB so weit wie möglich erreicht wird.
1.16 Formvorbehalt
Abänderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages sind nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form festgehalten und von den Parteien rechtsgültig unterzeichnet sind.
1.17 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Garage Th. Willy AG, die sich jedoch das Recht vorbehält, am Sitz der beklagten Vertragspartei Klage zu erheben. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Zivilprozessordnung zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.
1.18 Anwendbares & dispositives Recht
Es gilt dispositives schweizerisches Recht, sofern nicht anders vereinbart. Das Wiener Kaufrecht findet keine Anwendung.
1.19 Inkrafttreten
Diese AGB treten am 15. Juli 2024 in Kraft und ersetzen alle bis zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB der Garage Th. Willy AG.
1.20 Copyright
Garage Th. Willy AG behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor. Der Kunde ist verpflichtet, die marken- und urheberrechtlichen Bestimmungen zu respektieren und insbesondere die Marken sowie das Bildmaterial von Garage Th. Willy AG und ihren Lieferanten nicht rechtswidrig zu nutzen. Jegliche widerrechtliche Verwendung durch den Kunden wird von Garage Th. Willy AG nicht genehmigt. Garage Th. Willy AG übernimmt keine Haftung und behält sich das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
2. Neuwagen und Eintauschfahrzeug
2.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf den Verkauf von Neuwagen durch Garage Th. Willy AG Anwendung. Die Garage Th. Willy behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
Das Angebot der Garage Th. Willy AG richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Garage Th. Willy AG sind gültig, solange sie von der Garage Th. Willy AG unterbreitet werden.
2.2 Abbildung des Produkts- und Produktbeschreibung
Bei Neufahrzeugen kann es zu Abweichungen zwischen Produktdarstellung und -beschreibung zum tatsächlichen Fahrzeug kommen. Sowohl die Produktdarstellung als auch die Produktbeschreibung können daher vom Original abweichen.
2.3 Merkmale und Eigenschaften des Fahrzeugs
Im Kaufvertrag wird das Fahrzeug beschrieben, wobei klar wird, ob es sich um ein Gattungs- oder Spezialfahrzeug handelt. Angaben in Prospekten, Listen oder anderen Dokumenten zu Massen und Daten sind als Annäherungswerte zu verstehen. Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung zum Zeitpunkt des Angebots oder Vertragsabschlusses und können sich aufgrund technischer Gründe oder individueller Konfigurationen unterscheiden. Tatsächliche Verbrauchswerte können je nach Fahrweise abweichen. Die Energieeffizienz-Kategorie wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt.
2.4 Weiterverkauf
Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht als “Neuwagen” oder ähnlich zu bezeichnen, wenn er es weiterverkauft.
2.5 Gefahrtragung
Ab dem Zeitpunkt der angezeigten Übergabebereitschaft geht Nutzen und Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon, ob das Fahrzeug an diesem Tag übernommen wird oder nicht. Bei Eintauschfahrzeugen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe an den Übernehmer über.
2.6 Eintauschfahrzeug
Der Käufer erklärt, dass er Eigentümer des eingetauschten Fahrzeugs ist, keine Rechte oder Eigentumsvorbehalte Dritter bestehen und er daher frei über das Fahrzeug verfügen kann.
2.7 Mängel am Eintauschfahrzeug
Treten nicht offen gelegte, dokumentierte oder bewusst verschwiegene Mängel am Eintauschfahrzeug erst nach Übergabe des Fahrzeugs auf, so sind diese dem vorherigen Eigentümer innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Hat der vorherige Eigentümer in der Zwischenzeit seine Anschrift, Nummer oder Emailadresse gewechselt, so ist auch eine längere Frist zulässig.
Der vorherige Eigentümer hat für Mängel und Reparaturkosten aufzukommen, sofern diese nicht offengelegt, nicht dokumentierte oder bewusst verschwiegen wurden. Nimmt Garage Th. Willy AG diese Mängelbehebung selbst vor, so erfolgt dies zum üblichen Ansatz für Reparaturen. Kann ein Schaden nicht ohne unverhältnismässige Kosten beseitigt werden, so hat der vorherige Eigentümer den geschätzten Schaden im Voraus zu ersetzen.
3. Gebrauchtwagen (Occasionen)
3.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf den Verkauf von Gebrauchtwagen durch Garage Th. Willy AG Anwendung. Die Garage Th. Willy behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
Das Angebot der Garage Th. Willy AG richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Garage Th. Willy AG sind gültig, solange sie von der Garage Th. Willy AG unterbreitet werden.
3.2 Abbildung des Produkts- und Produktbeschreibung
Handelt es sich beim angebotenen Fahrzeug um einen Gebrauchtwagen, entsprechen die Produktdarstellung und die Produktbeschreibung dem Originalfahrzeug, das zum Kauf angeboten wird. Abweichungen sind trotz grosser Sorgfalt möglich und in keinem Fall beabsichtigt.
3.3 Merkmale und Eigenschaften des Fahrzeugs
Im Kaufvertrag wird das Fahrzeug beschrieben, wobei klargestellt wird, ob es sich um ein Gattungs- oder Spezialfahrzeug handelt. Angaben in Prospekten, Listen oder anderen Dokumenten zu Massen und Daten sind als Annäherungswerte zu verstehen. Die erforderlichen Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung zum Zeitpunkt des Angebots oder Vertragsabschlusses und können sich aufgrund jährlich wechselnder Kriterien und technischer Gründe von der Energieeffizienz-Kategorie von Neuwagen unterscheiden. Die Energieeffizienz-Kategorie wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt. Tatsächliche Verbrauchswerte können je nach Fahrweise abweichen.
3.4 Gefahrtragung
Ab dem Zeitpunkt der angezeigten Übergabebereitschaft geht Nutzen und Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon, ob das Fahrzeug an diesem Tag übernommen wird oder nicht. Bei Eintauschfahrzeugen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe an den Übernehmer über.
4. Service, Carosserie und Werkstatt
4.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf Werkstattleistungen durch Garage Th. Willy AG Anwendung. Die Garage Th. Willy AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
Das Angebot der Garage Th. Willy AG richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Garage Th. Willy AG sind gültig, solange sie von der Garage Th. Willy AG unterbreitet werden.
4.2 Auftragserteilung
Der Kunde muss dem zuständigen Mitarbeiter der Garage Th. Willy AG die zu behebenden Mängel oder die gewünschten Serviceleistungen am Fahrzeug genau beschreiben und einen gewünschten Fertigstellungstermin vorschlagen. Diese Informationen werden im Werkstattauftrag festgehalten und vom Kunden bestätigt.
Falls durch den Hersteller angezeigt, wird die Fahrzeugsoftware, während dem Aufenthalt in der Werkstatt aktualisiert, auch ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden und damit auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Individuelle Fahrzeugdaten werden dabei, soweit technisch möglich, temporär verschlüsselt gesichert. Dennoch empfiehlt die Garage Th. Willy AG dem Kunden dringend, Daten und individuelle Einstellungen gemäss der Bedienungsanleitung vor dem Werkstattbesuch zu sichern, um potenziellen Datenverlust zu vermeiden. Die Garage Th. Willy AG haftet nicht für solchen Datenverlust.
Auf Kundenwunsch notiert die Garage Th. Willy AG im Werkstattauftrag die voraussichtlichen Preise und Kosten für die beauftragten Arbeiten zzgl. Mehrwertsteuer. Ein verbindlicher Preis erfordert einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der die geplanten Arbeiten, Ersatz- und Zubehörteile mit ihren jeweiligen Preisen auflistet. Die Garage Th. Willy AG ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach Aushändigung gebunden.
Während der Durchführung von Service- oder Reparaturarbeiten kann es vorkommen, dass zusätzliche, vorher nicht erkennbare Arbeiten erforderlich sind, die mehr als 10% der Gesamtkosten des Auftrags ausmachen. In solchen Fällen holt die Garage Th. Willy AG vorab telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür zu sorgen, dass der Garage Th. Willy AG eine Telefonnummer zur Verfügung steht, unter welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.
Falls die Garage Th. Willy AG den Kunden nach drei Versuchen (im Abstand von mindestens 15 Minuten) nicht erreichen kann, führt sie nur Arbeiten durch, die für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig sind. Sind die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig unter 10% des Gesamtauftrags, geht die Garage Th. Willy AG davon aus, dass der Auftraggeber zustimmt, und ist nicht verpflichtet, die Zustimmung vorher einzuholen.
Wenn ein Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlags erteilt wird, werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Garage Th. Willy AG behält sich vor, die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Ansonsten gelten die von der Garage Th. Willy AG veranschlagten Preise und Sätze gemäss einer separaten Preisliste; falls nicht vorhanden, gelten die üblichen Preise und Sätze am Ort.
4.3 Hol- & Bring Service
Wenn der Kunde die Abholung oder Zustellung des Fahrzeugs wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr (Hol- & Bring Service). Die Garage Th. Willy AG schliesst jegliche Haftung für Folgeschäden aus.
4.4 Abnahme des Fahrzeuges
Der Kunde muss das Fahrzeug innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige oder nach Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung abholen. Bei Reparaturen, die innerhalb eines Arbeitstages abgeschlossen sind, verkürzt sich diese Frist auf zwei Arbeitstage.
Die Abholung des Fahrzeugs durch den Kunden erfolgt in der entsprechenden Niederlassung, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Nutzen und Gefahr für das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über, einschliesslich Diebstahl und Beschädigung durch Dritte. Falls der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch bis Geschäftsschluss am vereinbarten Abholtag, abholt, ist die Garage Th. Willy AG berechtigt, das Fahrzeug ausserhalb ihres Betriebsgeländes auf Kosten und Gefahr des Kunden abzustellen.
Bei verspäteter Abholung kann die Garage Th. Willy AG ohne vorherige Mahnung die in solchen Fällen gültige Park-/Standgebühr von CHF 28.- pro angefangenem Tag (inkl. MwSt.) verlangen, solange das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände verbleibt.
4.5 Beschränkung der Gewährleistung für Auf- und Umbauten
Bei Auf- und Umbauten hat der Käufer bei allfälligen Mängeln Anspruch auf Nachbesserung im Rahmen der Garantiebestimmungen der am Auf- und Umbau beteiligten Unternehmer und Lieferanten. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht der Verkäuferin ist ausgeschlossen.
5. AGB Ersatzteile
5.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf den Verkauf von Ersatzteilen durch Garage Th. Willy AG Anwendung. Die Garage Th. Willy AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
Das Angebot der Garage Th. Willy AG richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Garage Th. Willy AG sind gültig, solange sie von der Garage Th. Willy AG unterbreitet werden.
5.2 Überprüfung der Ware
Um sicherzustellen, dass keine Falschlieferung vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die Eignung des Ersatzteils und Kaufgegenstandes für das betreffende Fahrzeug vor der Bestellung zu prüfen. Nach Erhalt der Lieferung des bestellten Kaufgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand auf Übereinstimmung mit der Bestellung, Typennummer, offensichtliche Abweichungen in Abmessung, Form oder Material von dem benötigten Ersatzteil vor der Verwendung, Bearbeitung oder Einbau des Teils zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Garage Th. Willy AG Kontakt aufzunehmen.
5.3 Retouren
Reklamationen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Lieferung der Produkte sowie etwaiger Schäden müssen sofort nach Erhalt der Sendung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, bei Teillieferungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der letzten Teillieferung schriftlich bei der Garage Th. Willy AG eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen zur Nachweisführung der Unvollständigkeit, Fehlerhaftigkeit oder Schäden sind beizulegen. Im Falle berechtigter und fristgerechter Reklamationen beschränkt sich die Verpflichtung der Garage Th. Willy AG nach eigenem Ermessen auf die Nachlieferung fehlender Teile oder den Austausch falsch gelieferter oder mangelhafter Teile.
Retouren werden nur in der Originalverpackung und im neuwertigen Zustand akzeptiert. Artikel mit Einbauspuren oder beschädigter Originalverpackung sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Falls Austauschteile vereinbart wurden, müssen diese gereinigt werden und Aggregate ohne Öl zurückgegeben werden.
Pyrotechnische Teile und elektronisches Zubehör werden versiegelt oder eingeschweisst geliefert. Eine Rücknahme ist nur bei ungeöffneter Verpackung möglich.
Schwere Teile müssen bei Rücksendung in der untersten Lage verpackt werden, leichte Teile hingegen in der obersten Lage, jeweils ohne Beschädigung oder Überlastung. Beim Rückversand sind entsprechende Markierungen vorzunehmen, Pfeile, Piktogramme und auf bruchempfindliche Teile ist hinzuweisen. Flüssigkeiten sind immer stehend zu lagern, versenden und zu transportieren.
Die Rücksendung ist ausreichend zu frankieren. Unfrei zurückgesendete Waren werden von uns nicht angenommen.
5.4 Von der Retoure ausgeschlossene Produkte
Folgende Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen:
- Kaufgegenstand ist als reduziertes Teile angeboten
- Generell bei entsprechender Kennzeichnung vor dem Kauf
- Software
- Classic Parts
- Kundenspezifische Produkte
5.5 Gefahrtragung
Nutzen und Gefahr gehen am Tag der gemeldeten Bereitschaft zur Übergabe auf den Käufer über, unabhängig davon, ob dieser das Produkt an diesem Tag abholt oder nicht. Bei Tauschware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in jedem Fall erst mit der Übergabe auf den Übernehmer über.
6. Ersatz- oder Servicefahrzeuge
6.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf die Vergabe von Ersatz- bzw. Servicefahrzeugen durch Garage Th. Willy AG Anwendung. Die Garage Th. Willy AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
Das Angebot der Garage Th. Willy AG richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Garage Th. Willy AG sind gültig, solange sie von der Garage Th. Willy AG unterbreitet werden.
6.2 Beginn und Ende des Gebrauchsanspruchs des Ersatzfahrzeugs
Ist der Einsatz eines Ersatzfahrzeuges vereinbart, so beginnt dieser mit Schlüsselübergabe an den Kunden und endet mit der Rückgabe gemäss dem vereinbarten Ablauf und Vorgehen. Wird das Ersatzfahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben, so ist die Garage unmittelbar zu informieren. Es sind für die Verspätungszeit die üblichen Tarife zu entrichten und je nach Anschlussmiete eine Entschädigung für Umtriebe und entstandene Kosten.
6.3 Kosten
Der Kunde anerkennt den vereinbarten Mietzins. Dieser ist in Höhe des im Ersatzfahrzeug-Mietvertrages vereinbarten Betrags, geschuldet. Zustellung und Abholung des Ersatzfahrzeuges werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.4 Übernahme und Rückgabe
Die Übernahme des Ersatzfahrzeuges hat während der Öffnungszeiten zu erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, sich über den Gebrauch und die Fahrweise des Ersatzfahrzeuges eingehend instruieren zu lassen. Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Ersatzfahrzeug bei Übernahme zu untersuchen und etwaige Schäden oder Mängel vor der Abfahrt anzuzeigen. Bei Schweigen wird vermutet, dass sich das Ersatzfahrzeug bei Übergabe in ordnungsgemässem dokumentierten Zustand befindet. Er bestätigt ferner, das Ersatzfahrzeug mit vollem Tank bzw. voll geladener Batterie übernommen zu haben.
Das Ersatzfahrzeug ist nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit in ordnungsgemässem, gereinigtem und vollgetanktem bzw. vollgeladenem Zustand an Garage Th. Willy AG zurückzugeben. Die Rückgabe kann während der Öffnungszeiten oder per Schlüsselbox erfolgen. Wird das Fahrzeug per Schlüsselbox zurückgegeben, so ist dieses vorher auf Schäden zu prüfen, welche zu vermerken sind. Fehlendes Zubehör bzw. fehlende Teile sind vom Kunden zum Neuwert zu ersetzen. Bei verschmutzter Rückgabe wird die Endreinigung in Rechnung gestellt. Der Tank bzw. die Batterie wird zu Lasten des Mieters mit einem angemessenen Zuschlag von 20% zzgl. CHF 20 Bearbeitungsgebühr aufgefüllt bzw. aufgeladen.
6.5 Berechtigung zum Führen des Ersatzfahrzeuges
Das Ersatzfahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die von der Garage Th. Willy AG zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind und einen in der Schweiz anerkannten Führerausweis besitzen. Übungsfahrten, Rennen oder Umzüge mit dem Ersatzfahrzeug sind untersagt. Der Mieter bzw. die bevollmächtigte Drittperson haftet vollumfänglich für Verstösse gegen die Verkehrsvorschriften und deren Konsequenzen.
6.6 Abnahme und Führung
Das Ersatzfahrzeug wird dem Kunden in fahrbereitem und sauberem Zustand übergeben, inklusive gefülltem Kühlwasser, Kraftstoffbehälter und Motoröl. Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, bei Anzeige im Fahrzeug und Bedarf unmittelbar Wasser und Öl nachzufüllen und das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu führen.
6.7 Zu unterlassende Aktivitäten
Im Fahrzeug ist das Rauchen strengstens untersagt. Das Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge mit dem Ersatzfahrzeug ist nicht gestattet. Gefährliche Güter und Stoffe dürfen nicht transportiert werden. Als gefährliche Stoffe gelten insbesondere solche, die explosiv, leicht entzündlich oder giftig sind. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter verschuldensunabhängig zum vollen Schadenersatz verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter verschuldensunabhängig für alle Schäden.
Es ist dem Mieter untersagt, mehr Personen mitzunehmen, als in den Fahrzeugpapieren angegeben sind. Tiere dürfen nur nach Absprache mit Garage Th. Willy AG mitgenommen werden.
6.8 Unfälle und Pannen
Bei einem Unfall hat der Mieter bzw. Fahrer unverzüglich die Garage Th. Willy AG und die Polizei zu verständigen, eine Unfallskizze anzufertigen und die Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten und Zeugen festzustellen. Es sind Fotos aus verschiedenen Perspektiven anzufertigen und der Garage zu übergeben. Mündliche oder schriftliche Zusagen an Dritte über Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Garage Th. Willy AG unbeachtlich. Sollte der Unfall ein Abschleppen des Ersatzfahrzeuges erforderlich machen, ist unbedingt Rücksprache mit der Garage Th. Willy AG zu halten.
6.9 Schäden und Reparaturen am Ersatzfahrzeug
Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und nicht auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind, haftet der Mieter/Fahrer in vollem Umfang. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich abzustimmen und nur durch eine von der Vermieterin zuvor dem Mieter benannte Werkstatt durchzuführen. Ohne Zustimmung der Garage Th. Willy dürfen keine Reparaturen oder Änderungen am Mietfahrzeug vorgenommen werden. Müssen in Abstimmung dringende Reparaturen extern durchgeführt werden, so hat der Mieter/Fahrer die Rechnung an die Garage Th. Willy AG zu stellen. Der Mietpreis bleibt während der Reparatur geschuldet.
6.10 Versicherungen und Selbstbehalt
Der Vermieter hat für den Mietwagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Mindestanforderungen der Schweizer Gesetzgebung entspricht. Im Schadensfall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten. Bei Schadensfällen trägt die Haftpflicht- und Kaskoversicherung die Kosten, wobei der Mieter pro Schadenfall die ersten CHF 1000.- als Selbstbehalt trägt.
Der Vermieter hat für den Mietwagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung der Schweiz entspricht.
Die Versicherung ist berechtigt, im Rahmen des Versicherungsvertrages und gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag Rückgriff auf den Mieter/Fahrer des Mietwagens zu nehmen. Der Mieter/Fahrer bleibt persönlich haftbar für alle Schäden, die nicht durch die üblichen Versicherungen gedeckt sind.
6.11 Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Garage Th. Willy AG gestattet. Eventuelle Zollgebühren oder steuerliche Nachteile, die durch die Fahrt ins Ausland entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
6.12 Vertragserfüllung
Falls ein vereinbartes Ersatzfahrzeug bei Beginn der Miete nicht verfügbar sein sollte, sorgt die Garage Th. Willy AG für angemessene Mobilität. Ist die Garage Th. Willy AG nicht verschuldet, kann sie für etwaige Schäden nicht haftbar gemacht werden.
6.13 Haftung der Vermieterin
Entsteht während der Mietzeit durch das Ersatzfahrzeug ein Schaden und trifft die Vermieterin ein Verschulden, so haftet diese nicht, sofern es sich um leichtes oder mittleres Verschulden handelt. Die Garage Th. Willy AG kann im gesetzlichen Rahmen nicht für etwaige Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht werden.