Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Th. Willy AG Auto-Zentrum, Juli 2026

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Th. Willy AG Auto-Zentrum bestehen aus einem  Allgemeinen Teil (Kapitel 1) der für alle nachfolgenden Kapitel gilt, sofern dort nicht abweichende Bestimmungen getroffen wurden.

  1. Allgemeines
  2. Neuwagen und Eintauschfahrzeug
  3. Gebrauchtwagen (Occasionen)
  4. Service, Carrosserie und Werkstatt
  5. Ersatzteile
  6. Ersatz- oder Servicefahrzeuge
  7. Reifeneinlagerung

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer AGB und wünschen allzeit gute Fahrt.

1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Angebote der Th. Willy AG Auto-Zentrum Anwendung. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, auf welche der Kunde bei Vertragsabschluss hingewiesen wurde oder Ihm zur Verfügung gestellt wurden. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

Das Angebot der Th. Willy AG Auto-Zentrum richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Th. Willy AG Auto-Zentrum sind gültig, solange sie von der Th. Willy AG Auto-Zentrum unterbreitet werden.

Zur besseren Lesbarkeit wird in den vorliegenden AGB durchgängig die männliche Form verwendet. Diese schliesst jedoch stets die weibliche Form mit ein.

1.2 Fahrzeugmerkmale

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Hersteller sich jederzeitige angemessene Konstruktions- und Formänderungen an ihren Fahrzeugmodellen, einschliesslich Einstellung einzelner Fahrzeugtypen, ohne vorgängige Mitteilung vorbehalten haben.

Die effektive Ausstattung von Fahrzeugen kann von der publizierten Ausstattung abweichen. Messwerte und Daten, die im Internet, in Prospekten und Listen aufgeführt werden, sind als blosse Annäherungswerte zu verstehen. Unwesentliche Änderungen gegenüber dem im Kaufvertrag beschriebenen Fahrzeug oder dem beschriebenen Lieferumfang bleiben vorbehalten. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum ist berechtigt, geänderte Ausführungen zu liefern. Schadenersatz- und Minderungsansprüche oder das Recht auf Vertragsrücktritt zufolge solcher Änderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Zustimmungsvorbehalt

Bestellungen und Kaufverträge sind nur mit der Zustimmung der Geschäftsleitung oder Verkaufsleitung der Th. Willy AG Auto-Zentrum verbindlich. Eine Schadenersatzpflicht bei Verweigerung der Zustimmung besteht nicht.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht innert 5 Arbeitstagen (Poststempel) ab Unterzeichnung schriftlich von der Geschäftsleitung oder Verkaufsleitung der Th. Willy AG Auto-Zentrum erklärt wird, dass die Zustimmung verweigert wird.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass eine Bestellung nur im Rahmen der Produktionsmöglichkeiten oder Lieferprogramme der Herstellerwerke möglich ist. Im Falle nicht ausreichender Liefer- oder Produktionskapazität ist die Th. Willy AG Auto-Zentrum berechtigt, Bestellungen nur teilweise auszuführen, ohne dass der Käufer von der Bestellung zurücktreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

1.4 Rechnung

Für jede technisch eigenständige Leistung sowie für die verwendeten Ersatzteile und Materialien müssen die Preise oder Preisfaktoren in der Rechnung an den Kunden separat aufgeführt werden. Wird der Auftrag auf Basis eines Kostenvoranschlags durchgeführt, reicht ein Verweis auf diesen aus, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten gesondert aufzuführen sind.

Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens 7 Tage nach Zustellung der Rechnung verlangt werden, andernfalls darf die Th. Willy AG Auto-Zentrum von deren Genehmigung durch den Kunden ausgehen.

Sollte eine Versicherungsgesellschaft die Rechnung teilweise oder vollständig nicht zahlen oder eine Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten/Importeurs ausbleiben, ist der Kunde verpflichtet, den offenen Betrag auf erste Anforderung vollständig an die Th. Willy AG Auto-Zentrum zu entrichten.

1.5 Preise, Preisanpassungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer und anderer Abgaben, wie LSVA etc. Zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis hat der Käufer eine Ablieferungspauschale zu entrichten. Eine allfällige Handlingpauschale wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

Sollten nach Vertragsschluss gesetzliche Änderungen bei Gebühren oder Steuern erfolgen, ist eine entsprechende Anpassung des Preises vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn seit Vertragsschluss die Nettopreislisten von Herstellern oder Importeuren geändert wurden und mehr als drei Monate zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und der Bereitstellung des Fahrzeugs zur Übergabe beim Verkäufer liegen, da die Th. Willy AG Auto-Zentrum ebenfalls zur Bezahlung der angehobenen Preise gegenüber dem Hersteller verpflichtet ist.

1.6 Zahlung, Verrechnungsverbot

Der Rechnungsbetrag für Neu- oder Occasionsfahrzeuge ist grundsätzlich vor der Abnahme und Übergabe des Fahrzeuges zur leisten. Rechnungen für Produkte, wie Zubehör, Ersatzteile, Service, Werkstatt etc. sind je nach Höhe des zu erwartenden Betrags, ganz oder teilweise, im Voraus zu leisten, in jedem Fall aber bei Abholung vor der Übergabe. Sofern Zahlung per Rechnung vereinbart ist, gelten die auf der Rechnung vermerkten Zahlungskonditionen.

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung bar, mit Debitkarte oder via Kreditkarte (max. CHF 4’000.–) fällig.

Eine Verrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und ein entsprechender rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem zu zahlenden Betrag kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Auftrag als solchem beruht. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

Vereinbarte An- oder Vorauszahlungen werden sofort fällig und sind nicht zu verzinsen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen, Gegenforderungen oder nicht schriftlich anerkannten Ansprüchen zurückzubehalten, zu kürzen oder zu verrechnen. Leistet der Kunde eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht, gerät er ohne Mahnung in Verzug.

Bei Zahlungsverzug kann die Th. Willy AG Auto-Zentrum nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist einen Verzugszins von 5 % p.a. verlangen. Mahngebühren: 1. Mahnung CHF 0.–, ab 2. Mahnung CHF 40.– zuzüglich Verzugszinsen. Bei Einleitung einer Betreibung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– erhoben.

Bei erfolglosen Mahnungen kann die Forderung an die Intrum AG (www.intrum.ch) abgetreten werden. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

1.7 Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug oder andere Produkte bei Übernahme sofort auf Mängel zu überprüfen. Mängel müssen spätestens innerhalb von 5 Tagen schriftlich bei der Th. Willy AG Auto-Zentrum gemeldet werden. Versteckte Mängel sind in der gleichen Frist nach ihrem ersten Auftreten zu melden. Werden Mängel nicht innerhalb der Frist gerügt, gelten sie als akzeptiert. Der Kunde trägt die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und die rechtzeitige Mängelrüge.

Sollte der Kunde den Auftragsgegenstand trotz bekannter Mängel annehmen, hat er nur dann Anspruch auf Sachmängelrechte, wenn er sich diese ausdrücklich bei der Abnahme vorbehält.

Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren ab der Abnahme der Ware, vorausgesetzt, die Mängel wurden rechtzeitig gerügt und sind auf Leistungen oder Arbeiten der Th. Willy AG Auto-Zentrum zurückzuführen. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber ein Recht auf Nachbesserung. Nach dreimaligem Fehlschlag erlischt der Nachbesserungsanspruch und werden durch Wandelung (nur in äussersten Ausnahmefällen) und Minderung ersetzt. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum ist nicht verpflichtet, die Kosten für Nachbesserungen durch Dritte zu übernehmen.

Sollte ein äusserst erheblicher Mangel trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden können, kann der Kunde entweder eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Im Falle der Rückabwicklung gelten folgende Nutzungsentschädigungen:

  • Im 1. Betriebsjahr 60 Rp/km;
  • Im 2. Betriebsjahr 50 Rp/km;
  • Im 3. Betriebsjahr 40 Rp/km;
  • Im 4. Betriebsjahr 30 Rp/km;
  • Ab 5. Betriebsjahr 20 Rp/km;

Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird nicht verzinst. Ein-, Um- und Ausbauten sowie deren Montage werden von der Th. Willy AG Auto-Zentrum nicht ersetzt. Ausgetauschte Ersatzteile gehen in das Eigentum der Th. Willy AG Auto-Zentrum über.

1.8 Garantie und Gewährleistung

Sofern das Fahrzeug oder Produkt noch über eine bestehende Werksgarantie oder Occassionsgarantie verfügt, übernimmt die Th. Willy AG Auto-Zentrum die entsprechenden Leistungen gemäss dieser Garantie, unter Abbedingung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Falls keine Herstellergarantie vorhanden ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden innerhalb von 2 Jahren, bei Occassionen innert 1 Jahr, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Garantie- oder Gewährleistungsfällen können je nach Vorgaben des Herstellers bestimmte Unterlagen und Nachweise erforderlich sein, damit der Antrag geprüft und eingereicht werden kann. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Hersteller verlangten Unterlagen und Nachweise vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Solange diese Unterlagen nicht vollständig vorliegen, kann der Garantie- oder Gewährleistungsfall nicht oder nur eingeschränkt bearbeitet werden; in diesem Fall gilt der Anspruch als nicht fällig.

Die Garantiepflicht entfällt in folgenden Fällen:

  1. Das Fahrzeug wurde unsachgemäss behandelt, gewartet oder gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut (z.B. Tuning).
  2. Die Betriebsanleitung wurde nicht beachtet.
  3. Technische Service-Massnahmen des Herstellers wurden nicht rechtzeitig und ohne triftigen Grund durchgeführt, nachdem sie bekannt wurden.

Die Th. Willy AG Auto-Zentrum kann nach eigenem Ermessen anstelle einer Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ein vertragskonformes Fahrzeug liefern.

Natürlicher Verschleiss ist von der Garantie ausgeschlossen. Eine Nachbesserung verlängert nicht die allgemeine Garantieleistungsfrist des Fahrzeugs oder Produkts. Für von uns ersetzte Teile wird keine neue Garantieleistungsfrist gewährt. Liegt eine Herstellergarantie oder eine vergleichbare Garantie zu besseren Bedingungen vor, so geht diese vor.

1.9 Darstellung von Produkten und Dienstleistungen

Die Darstellung der Produkte der Th. Willy AG Auto-Zentrum durch Kataloge, Preislisten stellt eine Einladung zur Offertstellung dar und ist für die Th. Willy AG Auto-Zentrum unverbindlich.

1.10 Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht

Fahrzeuge sowie Zubehör, Ersatzteile und Aggregate gehen erst nach vollständiger Bezahlung des entsprechenden Kaufpreises einschliesslich etwaiger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum ist berechtigt, hierauf basierend einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör jederzeit im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

Bis zur vollständigen Bezahlung darf das Fahrzeug weder weiterveräussert, vermietet, verpfändet noch anderweitig belastet werden.

Solange sich das Fahrzeug im Eigentum der Th. Willy AG Auto-Zentrum befindet, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug auf eigene Kosten ausreichend gegen Kasko, Feuer und Diebstahl zu versichern und diese Versicherung bis zur vollständigen Bezahlung aufrechtzuerhalten.

Die Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen werden hiermit bis zur Höhe der offenen Forderungen an die Th. Willy AG Auto-Zentrum abgetreten.

Bei Gefährdung der Kaufpreisforderung hat die Käuferschaft auf erstes Verlangen die Fahrzeugschlüssel und -papiere zu übergeben; die Th. Willy AG Auto-Zentrum ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit wieder in ihren unmittelbaren Besitz zu nehmen.

Der Garagenbetrieb hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung von Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc., das vom Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne von Art. 891 & 895 ff. ZGB zurückzuhalten. Wenn der Kunde die ausstehenden Beträge auch nach dreimaliger Mahnung und Ankündigung der Verwertung des Fahrzeugs zur Tilgung der offenen Forderungen nicht begleicht, ist die Th. Willy AG Auto-Zentrum berechtigt, das Fahrzeug ohne Einbeziehung des Betreibungsamtes freihändig zu versilbern (freihändig verwerten). Der erzielte Erlös wird nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten der Th. Willy AG Auto-Zentrum dem Kunden ausgezahlt.

1.11 Zahlungsverzug

Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs erst nach vollständiger Bezahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises an den Käufer. Für An- und Umbauten können angemessene Akontozahlungen verlangt werden. Eine Verrechnung des Kaufpreises mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten und ein rechtskräftiger Titel liegt vor. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder der Akontozahlungen in Verzug, tritt er durch Mahnung der Th. Willy AG Auto-Zentrum in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Käufer 5 % Verzugszins. Der Kunde gerät nach Ablauf des Zahlungsziels von 20 Tagen ohne zusätzliche Mahnung automatisch in Verzug. Ab Fälligkeitsdatum der Rechnung wird ein Verzugszins von 5 % erhoben.

Für die fristgerechte Bezahlung sämtlicher Rechnungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug ist der Käufer bzw. Kunde verantwortlich. Ist der Fahrzeughalter nicht mit dem Käufer bzw. Kunden identisch, haftet der Fahrzeughalter, soweit er den Auftrag selbst erteilt, die Zahlungspflicht ausdrücklich übernommen oder sich anderweitig rechtswirksam zur Zahlung verpflichtet hat.

Mahngebühren: 1. Mahnung CHF 0.–, ab 2. Mahnung CHF 40.– zuzüglich Verzugszinsen. Bei Einleitung einer Betreibung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– durch die Th. Willy AG Auto-Zentrum erhoben.

Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises und/oder der Anzahlungen in Verzug, so kann ihm Th. Willy AG Auto-Zentrum eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Zahlung, so ist die Th. Willy AG Auto-Zentrum berechtigt, entweder auf Erfüllung zu bestehen und Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und 15 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz zu fordern, wobei die Geltendmachung eines weiteren Schadens vorbehalten bleibt. Tritt die Th. Willy AG Auto-Zentrum nach Übergabe des Fahrzeuges vom Vertrag zurück, beträgt der Schadenersatz 15 % des Kaufpreises für die Entwertung des Fahrzeuges zuzüglich 1 % des Kaufpreises für jeden angefangenen Monat ab Übernahme des Fahrzeuges sowie je nach Fahrzeugkategorie eine Entschädigung analog der Rückabwicklung gemäss Ziff. 1.7. Weitergehende oder andere Ansprüche behält sich die Th. Willy AG Auto-Zentrum ausdrücklich vor.

Verschlechtert sich die Bonität des Käufers nach Vertragsabschluss erheblich oder werden Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die Th. Willy AG Auto-Zentrum berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass die Th. Willy AG Auto-Zentrum für die damit verbundene Bonitätsprüfung entsprechende Auskünfte bei Ämtern, Behörden und privaten Informationsstellen einholen darf.

1.12 Lieferverzug

Th. Willy AG Auto-Zentrum strebt an, dass das Fahrzeug am in Aussicht gestellten Zeitpunkt zu übergeben. Bei diesem handelt es sich um keinen Fixtermin. Der in Aussicht gestellte Zeitpunkt ist als Prognose zu verstehen. Aus diesem Grunde kann die Th. Willy AG Auto-Zentrum nicht für mögliche Schäden aus entstandener Lieferung haftbar gemacht werden.

Wenn ein fester Liefertermin zugesichert wurde, übernimmt Th. Willy AG Auto-Zentrum keine Haftung für Schäden aus verspäteter Lieferung, sofern die Verzögerung nicht von der Th. Willy AG Auto-Zentrum zu vertreten ist. Zu solchen Gründen zählen unter anderem Force Majeure, Streiks, Boykotte, Lieferverzögerungen seitens des Herstellers sowie Verzögerungen aufgrund nachträglicher An- und Umbaubedürfnisse des Käufers. Der Käufer kann aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche gegen die Th. Willy AG Auto-Zentrum geltend machen.

Sollte das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Übergabe an den Käufer bereit sein und ist dies der Th. Willy AG Auto-Zentrum zuzuschreiben, muss der Käufer die Th. Willy AG Auto-Zentrum schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 60 Tagen in Verzug setzen. Bietet die Th. Willy AG Auto-Zentrum dem Käufer bis zum Ablauf dieser Frist ein Ersatzfahrzeug gegen Sicherstellung des vereinbarten Kaufpreises an, erlöschen alle weiteren Ansprüche des Käufers aufgrund des Lieferverzugs. Lässt die Th. Willy AG Auto-Zentrum die Nachfrist ungenutzt verstreichen, ist der Käufer berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefs vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags besteht nur, wenn die Th. Willy AG Auto-Zentrum ein Verschulden trifft.

Verzögert sich jedoch die Lieferung durch solche Umstände um mehr als 3 Monate, so sind sowohl die Th. Willy AG Auto-Zentrum als auch der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs während der Lieferzeit bleiben vorbehalten. Alle Angaben über Leistung, Gewicht und sonstige Eigenschaften der Artikel sind als annähernd zu betrachten.

1.13 Annahmeverzug

Bei Nichtabnahme oder Verzug mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises wird die Th. Willy AG Auto-Zentrum wie folgt vorgehen:

  1. Der Käufer wird schriftlich gemahnt.
  2. Es wird eine Nachfrist von 15 Tagen gesetzt.
  3. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Th. Willy AG Auto-Zentrum vor, nach eigenem Ermessen auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und vom Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Alternativ kann die Th. Willy AG Auto-Zentrum auch auf die Leistung des Käufers verzichten und neben dem Wert der nicht erbrachten Leistung einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises des Fahrzeugs fordern. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wird die Th. Willy AG Auto-Zentrum zusätzlich den Ersatz des aus der Vertragsaufhebung entstandenen Schadens vom Käufer verlangen.
1.14 Haftung

Die Haftung der Th. Willy AG Auto-Zentrum ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies schliesst auch die persönliche Haftung der Betriebsangehörigen und Erfüllungsgehilfen der Th. Willy AG Auto-Zentrum für durch sie verursachte Schäden durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit aus. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Th. Willy AG Auto-Zentrum, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. liegt beim Kunden.

Th. Willy AG Auto-Zentrum übernimmt ebenfalls keine Haftung für Handlungen von Hilfspersonen. Im Falle von leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit bleibt eine Haftung der Th. Willy AG Auto-Zentrum jedoch bestehen, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine Garantie übernommen wurde oder dies nach dem Produkthaftungsgesetz erforderlich ist. Auch für Körperverletzung haftet die Th. Willy AG Auto-Zentrum entsprechend.

Kann die Th. Willy AG Auto-Zentrum ihre vertraglichen Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, entfällt die Leistungspflicht im Umfang und für die Dauer der Beeinträchtigung. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, ausserhalb des Einflussbereichs von Th. Willy AG Auto-Zentrum liegende Ereignisse, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindert oder abgewendet werden können, insbesondere Naturereignisse (z.B. Hochwasser, Sturm, Erdbeben), Feuer, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Streiks, rechtmässige Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Energie- oder Materialknappheit sowie erhebliche Störungen von Lieferketten oder bei Drittunternehmen.

Während der Dauer der höheren Gewalt ist die Haftung von Th. Willy AG Auto-Zentrum für die daraus resultierende Nichterfüllung oder Verzögerung ausgeschlossen. Th. Willy AG Auto-Zentrum wird den Kunden nach Möglichkeit über Beginn und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung informieren.

Die Haftung der Th. Willy AG Auto-Zentrum für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich von Th. Willy AG Auto-Zentrum in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist daher dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sich keine entsprechenden Wertgegenstände im überlassenen Fahrzeug befinden.

Sofern das Fahrzeug des Kunden nicht verkehrssicher ist und der Kunde dennoch beabsichtigt, es ohne Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit in Betrieb zu nehmen, behält sich Th. Willy AG Auto-Zentrum vor, die Herausgabe zu verweigern und/oder eine entsprechende Meldung an die zuständige Behörde vorzunehmen. Wird das nicht verkehrstaugliche Fahrzeug trotz Hinweises auf die fehlende Verkehrstauglichkeit an den Kunden ausgehändigt, geschieht dies auf eigene Gefahr des Kunden. Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Der Kunde ist darüber informiert, dass individuelle Veränderungen am Fahrzeug, die die Leistung oder Fahreigenschaften verbessern sollen (z.B. Zylinderbohrungen zur Hubraumvergrösserung, Einbau von Kompressoren und Turboladern, Lachgaseinspritzung oder Motorentausch mit grösserem Hubraum), die Werksgarantie beeinträchtigen oder sogar zum Verlust derselben führen können. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum schliesst daher jegliche Haftung für Schäden wie Garantieverluste, die auf solche Tuningarbeiten zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig, aus.

Falls der Kunde Th. Willy AG Auto-Zentrum Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien zur Verwendung im Rahmen von Service- oder Reparaturarbeiten übergibt, geschieht dies auf eigenes Risiko. Th. Willy AG Auto-Zentrum haftet nicht für Mängel an diesen Teilen oder Materialien oder für Schäden, die durch diese verursacht werden. Jegliche Haftung und Gewährleistung diesbezüglich ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

1.15 Datenschutz

Der Käufer ist informiert, dass seine Personendaten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag und den mit diesem Kaufvertrag zusammenhängenden Dokumenten und Vereinbarungen (z.B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge) zum Zweck der Vertragsabwicklung, der individuellen Kundenbetreuung, der Qualitätssicherung, für Marketingzwecke (Statistik, Prospekt- und Angebotsversand, optimierte Servicequalität, um auf die unterschiedlichen und individuellen Bedürfnisse der bestehenden und potentiellen Kunden einzugehen) und zur persönlichen Kommunikation bearbeitet werden.

Er ist zudem damit einverstanden, dass seine Personendaten zum Zweck des Marketings auch an die Importeurin, die Herstellerin, andere Gesellschaften und/oder an Partner oder Dienstanbieter, auf welche die Herstellerin zur Bearbeitung der Personendaten angewiesen ist, weitergegeben werden, die ihren Sitz auch im Ausland haben können.

Soweit Personendaten ins Ausland bekanntgegeben und/oder im Ausland bearbeitet werden, erfolgt diese Bekanntgabe und/oder Bearbeitung in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht. Der Käufer kann seine Einwilligung in die beschriebene Bearbeitung seiner Personendaten jederzeit untersagen. Personendaten können auch an Dritte weitergegeben werden, die sie im Auftrag von Th. Willy AG Auto-Zentrum oder von Importeuren und/oder Herstellern bearbeiten.

Der Käufer hat das Recht, Zugang zu seinen Daten zu verlangen. Er darf zudem verlangen, dass seine Daten berichtigt oder gelöscht werden. Er kann sich, ohne Gründe angeben zu müssen, der Bearbeitung seiner Daten widersetzen, wenn er keine Direktwerbung erhalten möchte oder in anderen Fällen, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, und verlangen, dass die Bearbeitung der Daten eingeschränkt wird. Der Käufer kann verlangen, dass ihm eine Kopie seiner Daten in einem strukturierten und gängigen Format zur Verfügung gestellt wird. Um diese Rechte auszuüben oder zusätzliche Informationen zu erhalten, wendet sich der Kunde an Impunix per E-Mail an privacy@impunix.ch  Betreff «Datenschutz» oder direkt an seinen Kundenbetreuer.

1.16 Flottenrabatt

Ein Flottenrabatt wird nur gewährt, wenn die Flottenpapiere des Importeurs vor Auslieferung des Fahrzeuges ausgefüllt und rechtsgültig unterzeichnet im Besitz der Th. Willy AG Auto-Zentrum sind.

1.17 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der AGB insgesamt. Fehlende Bestimmungen werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien so ergänzt, dass der Zweck der AGB so weit wie möglich erreicht wird.

1.18 Formvorbehalt

Abänderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages sind nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form festgehalten und von den Parteien rechtsgültig unterzeichnet sind.

1.19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine neutrale Beurteilung seitens der Schlichtungsstelle des AGVS und TCS vorzunehmen und hierbei eine aussergerichtliche Lösung zu suchen. Sollte diese nicht gefunden werden, ist der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche der Hauptsitz der Th. Willy AG Auto-Zentrum, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohnsitz im Ausland hat. Der Th. Willy AG Auto-Zentrum steht es offen, den Kunden auch an seinem Sitz / Wohnsitz zu belangen.

Auf diese allgemeine Geschäftsbedingungen findet Schweizer Recht Anwendung.

1.20 Copyright

Th. Willy AG Auto-Zentrum behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die marken- und urheberrechtlichen Bestimmungen zu respektieren und insbesondere die Marken sowie das Bildmaterial von Th. Willy AG Auto-Zentrum und ihren Lieferanten nicht rechtswidrig zu nutzen. Jegliche widerrechtliche Verwendung durch den Kunden wird von Th. Willy AG Auto-Zentrum nicht genehmigt. Th. Willy AG Auto-Zentrum übernimmt keine Haftung und behält sich das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

2. Neuwagen und Eintauschfahrzeug
2.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf den Verkauf von Neuwagen durch Th. Willy AG Auto-Zentrum Anwendung. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

Das Angebot der Th. Willy AG Auto-Zentrum richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Th. Willy AG Auto-Zentrum sind gültig, solange sie von der Th. Willy AG Auto-Zentrum unterbreitet werden.

2.2 Abbildung des Produkts- und Produktbeschreibung

Bei Neufahrzeugen kann es zu Abweichungen zwischen Produktdarstellung und -beschreibung zum tatsächlichen Fahrzeug kommen. Sowohl die Produktdarstellung als auch die Produktbeschreibung können daher vom Original abweichen.

2.3 Merkmale und Eigenschaften des Fahrzeugs

Im Kaufvertrag wird das Fahrzeug beschrieben, wobei klar wird, ob es sich um ein Gattungs- oder Spezialfahrzeug handelt. Angaben in Prospekten, Listen oder anderen Dokumenten zu Massen und Daten sind als Annäherungswerte zu verstehen. Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung zum Zeitpunkt des Angebots oder Vertragsabschlusses und können sich aufgrund technischer Gründe oder individueller Konfigurationen unterscheiden. Tatsächliche Verbrauchswerte können je nach Fahrweise abweichen. Die Energieeffizienz-Kategorie wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt.

2.4 Weiterverkauf

Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht als “Neuwagen” oder ähnlich zu bezeichnen, wenn er es weiterverkauft.

Zudem ist eine Haltfrist von 4 Monaten und eine Kilometerleistung von 4’000 Kilometer einzuhalten, bevor das Fahrzeug veräussert werden darf.

Verstösst der Käufer gegen die Verpflichtung, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% des Kaufpreises fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

2.5 Gefahrtragung

Ab dem Zeitpunkt der angezeigten Übergabebereitschaft geht Nutzen und Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon, ob das Fahrzeug an diesem Tag übernommen wird oder nicht. Bei Eintauschfahrzeugen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe an den Übernehmer über.

2.6 Eintauschfahrzeug

Der Käufer erklärt, dass er Eigentümer des eingetauschten Fahrzeugs ist, keine Rechte oder Eigentumsvorbehalte Dritter bestehen und er daher frei über das Fahrzeug verfügen kann.

Ferner legt er Unfallschäden, Umbauten, Tuning etc. von sich aus offen.

Der Käufer ist verpflichtet, das in Zahlung gegebene Eintauschfahrzeug bis zur Übergabe an die Th. Willy AG-Auto-Zentrum sorgfältig zu behandeln, ordnungsgemäss zu unterhalten, zu pflegen und in dem bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Zustand zu erhalten. Er hat alles zu unterlassen, was zu einer Wertverminderung des Eintauschfahrzeugs führen kann.

Der Käufer trägt bis zur tatsächlichen Übergabe des Eintauschfahrzeugs an die Th. Willy AG-Auto-Zentrum sämtliche Risiken für Untergang, Beschädigung, Verschlechterung oder Wertverminderung des Eintauschfahrzeugs, unabhängig davon, ob diese durch Verschulden des Käufers, durch Zufall oder durch Dritte verursacht werden.

Weicht der Zustand, der Kilometerstand, die Ausstattung, die Bereifung, die Wartungshistorie oder ein sonst für die Bewertung wesentlicher Umstand des Eintauschfahrzeugs bei Übergabe vom Zustand oder von den Angaben ab, die dem vereinbarten Eintauschwert zugrunde lagen, ist die Th. Willy AG-Auto-Zentrum berechtigt, den vereinbarten Eintauschwert nach billigem Ermessen entsprechend herabzusetzen.

Dasselbe gilt, wenn bis zur Übergabe neue Mängel, Schäden, Unfallschäden, technische Defekte, fehlendes Zubehör, ausstehende Unterhaltsarbeiten, übermässige Abnutzung oder eine über das bei Vertragsabschluss erwartete Mass hinausgehende Erhöhung des Kilometerstands festgestellt werden.

Die Herabsetzung des Eintauschwerts lässt die Verpflichtung des Käufers zum Erwerb des bestellten Fahrzeugs und zur Bezahlung des entsprechend erhöhten Restkaufpreises unberührt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

2.7 Mängel am Eintauschfahrzeug

Treten nicht offen gelegte, dokumentierte oder bewusst verschwiegene Mängel am Eintauschfahrzeug erst nach Übergabe des Fahrzeugs auf, so sind diese dem vorherigen Eigentümer innert 5 Tagen schriftlich anzuzeigen. Hat der vorherige Eigentümer in der Zwischenzeit seine Anschrift, Nummer oder E-Mail-Adresse gewechselt, so ist auch eine längere Frist zulässig.

Der vorherige Eigentümer hat für Mängel und Reparaturkosten aufzukommen, sofern diese nicht offengelegt, nicht dokumentiert oder bewusst verschwiegen wurden. Nimmt Th. Willy AG Auto-Zentrum diese Mängelbehebung selbst vor, so erfolgt dies zum üblichen Ansatz für Reparaturen. Kann ein Schaden nicht ohne unverhältnismässige Kosten beseitigt werden, so hat der vorherige Eigentümer den geschätzten Schaden im Voraus zu ersetzen.

3. Gebrauchtwagen (Occasionen)
3.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf den Verkauf von Gebrauchtwagen durch Th. Willy AG Auto-Zentrum Anwendung. Die Garage Th. Willy behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

Das Angebot der Th. Willy AG Auto-Zentrum richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Th. Willy AG Auto-Zentrum sind gültig, solange sie von der Th. Willy AG Auto-Zentrum unterbreitet werden.

3.2 Abbildung des Produkts- und Produktbeschreibung

Handelt es sich beim angebotenen Fahrzeug um einen Gebrauchtwagen, entsprechen die Produktdarstellung und die Produktbeschreibung dem Originalfahrzeug, das zum Kauf angeboten wird. Abweichungen sind trotz grosser Sorgfalt möglich und in keinem Fall beabsichtigt.

3.3 Merkmale und Eigenschaften des Fahrzeugs

Im Kaufvertrag wird das Fahrzeug beschrieben, wobei klargestellt wird, ob es sich um ein Gattungs- oder Spezialfahrzeug handelt. Angaben in Prospekten, Listen oder anderen Dokumenten zu Massen und Daten sind als Annäherungswerte zu verstehen. Die erforderlichen Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung zum Zeitpunkt des Angebots oder Vertragsabschlusses und können sich aufgrund jährlich wechselnder Kriterien und technischer Gründe von der Energieeffizienz-Kategorie von Neuwagen unterscheiden. Die Energieeffizienz-Kategorie wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt. Tatsächliche Verbrauchswerte können je nach Fahrweise abweichen.

3.4 Gefahrtragung

Ab dem Zeitpunkt der angezeigten Übergabebereitschaft gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon, ob das Fahrzeug an diesem Tag übernommen wird oder nicht. Bei Eintauschfahrzeugen gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe an den Übernehmer über.

4. Service, Carosserie und Werkstatt
4.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf Werkstattleistungen durch Th. Willy AG Auto-Zentrum Anwendung. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

Das Angebot der Th. Willy AG Auto-Zentrum richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Th. Willy AG Auto-Zentrum sind gültig, solange sie von der Th. Willy AG Auto-Zentrum unterbreitet werden.

4.2 Auftragserteilung

Der Kunde muss dem zuständigen Mitarbeiter der Th. Willy AG Auto-Zentrum die zu behebenden Mängel oder die gewünschten Serviceleistungen am Fahrzeug genau beschreiben und einen gewünschten Fertigstellungstermin vorschlagen. Diese Informationen werden im Werkstattauftrag festgehalten und vom Kunden schriftlich bestätigt.

Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin weniger als drei Kalendertage vor dem Termin ab, und kann dieser Termin nicht anderweitig vergeben werden, ist die Th. Willy AG Auto-Zentrum berechtigt, eine Ausfallgebühr von CHF 150.– zu verrechnen. Die Frist von drei Kalendertagen beginnt mit 00.00 Uhr des dritten Tages vor dem vereinbarten Termin. Die Ausfallgebühr wird zusätzlich zu allfälligen bereits erbrachten Leistungen fällig.

Zeigt sich bei der Ausführung von Service- oder Reparaturarbeiten, dass zusätzliche Arbeiten oder Leistungen erforderlich sind, die im ursprünglichen Auftrag oder Kostenvoranschlag nicht enthalten waren und voraussichtlich zu Mehrkosten von mehr als 10 % des ursprünglich vereinbarten oder veranschlagten Gesamtbetrags inklusive MWST führen, holt die Th. Willy AG Auto-Zentrum vor Ausführung dieser Zusatzarbeiten die Zustimmung des Kunden ein.

Der Kunde sorgt dafür, dass der Th. Willy AG Auto-Zentrum eine Telefonnummer bekannt gegeben wird, unter welcher er während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.

Kann die Th. Willy AG Auto-Zentrum den Kunden trotz drei telefonischer Kontaktversuche im Abstand von jeweils mindestens 10 Minuten nicht erreichen, darf die Th. Willy AG Auto-Zentrum ohne vorgängige Zustimmung nur solche Zusatzarbeiten ausführen, die objektiv dringend erforderlich sind, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs herzustellen oder zu erhalten, oder die voraussichtlich zu Mehrkosten von höchstens 10 % des ursprünglich vereinbarten oder veranschlagten Gesamtbetrags inklusive MWST führen. Die Arbeiten müssen notwendig, angemessen und fachgerecht sein.

Th. Willy AG Auto-Zentrum dokumentiert die Kontaktversuche und informiert den Kunden so bald wie möglich über die ausgeführten Zusatzarbeiten, deren Grund und die dadurch entstandenen Mehrkosten.

Falls durch den Hersteller angezeigt, wird die Fahrzeugsoftware, während dem Aufenthalt in der Werkstatt aktualisiert, auch ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden und damit auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Individuelle Fahrzeugdaten werden dabei, soweit technisch möglich, temporär verschlüsselt gesichert. Dennoch empfiehlt die Th. Willy AG Auto-Zentrum dem Kunden dringend, Daten und individuelle Einstellungen gemäss der Bedienungsanleitung vor dem Werkstattbesuch zu sichern, um potenziellen Datenverlust zu vermeiden. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum haftet nicht für solchen Datenverlust.

Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum ist berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag nicht erteilt werden. Ein Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 10 Tagen ab Erstellungsdatum.

Während der Durchführung von Service- oder Reparaturarbeiten kann es vorkommen, dass zusätzliche, vorher nicht erkennbare Arbeiten erforderlich sind, die mehr als 10% der Gesamtkosten des Auftrags ausmachen. In solchen Fällen holt die Th. Willy AG Auto-Zentrum vorab telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür zu sorgen, dass der Th. Willy AG Auto-Zentrum eine Telefonnummer zur Verfügung steht, unter welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.

Falls die Th. Willy AG Auto-Zentrum den Kunden nach drei Versuchen (im Abstand von mindestens 15 Minuten) nicht erreichen kann, führt sie nur Arbeiten durch, die für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig sind. Sind die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig unter 10% des Gesamtauftrags, geht die Th. Willy AG Auto-Zentrum davon aus, dass der Auftraggeber zustimmt, und ist nicht verpflichtet, die Zustimmung vorher einzuholen.

Wenn ein Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlags erteilt wird, werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum behält sich vor, die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

Ansonsten gelten die von der Th. Willy AG Auto-Zentrum veranschlagten Preise und Sätze gemäss einer separaten Preisliste; falls nicht vorhanden, gelten die üblichen Preise und Sätze am Ort.

4.3 Hol- & Bring Service

Wenn der Kunde die Abholung oder Zustellung des Fahrzeugs wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr (Hol- & Bring Service). Die Th. Willy AG Auto-Zentrum schliesst jegliche Haftung für Folgeschäden aus.

4.4 Abnahme des Fahrzeuges

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Arbeitstagen ab Zugang oder Aushändigung der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, gerät der Kunde automatisch in Annahmeverzug.

Die Abholung des Fahrzeugs durch den Kunden erfolgt in der entsprechenden Niederlassung, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Nutzen und Gefahr für das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über, einschliesslich Diebstahl und Beschädigung durch Dritte. Falls der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch bis Geschäftsschluss am vereinbarten Abholtag, abholt, ist die Th. Willy AG Auto-Zentrum berechtigt, das Fahrzeug ausserhalb ihres Betriebsgeländes auf Kosten und Gefahr des Kunden abzustellen.

Bei verspäteter Abholung kann die Th. Willy AG Auto-Zentrum ohne vorherige Mahnung die in solchen Fällen gültige Park-/Standgebühr von CHF 35.– pro angefangenem Tag (inkl. MwSt.) verlangen, solange das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände verbleibt.

4.5 Beschränkung der Gewährleistung für Auf- und Umbauten

Bei Auf- und Umbauten hat der Käufer bei allfälligen Mängeln Anspruch auf Nachbesserung im Rahmen der Garantiebestimmungen der am Auf- und Umbau beteiligten Unternehmer und Lieferanten. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht der Th. Willy AG Auto-Zentrum ist ausgeschlossen.

  1. Fahrzeuge in Folge Panne oder Unfall (Zwischenlagerung): Fahrzeuge, die im Rahmen eines Pannendienstes bei der Th. Willy AG Auto-Zentrum zwischengelagert werden, sind vom Kunden oder von der beauftragenden Versicherung bzw. dem Pannendienstpartner innert Frist von 5 Kalendertagen ab Anlieferung abzuholen oder es ist innert derselben Frist ein Auftrag für Folgeleistungen zu erteilen. Ab dem 6. Tag wird eine Standgebühr von CHF 25.– (inkl. MwSt.) pro Kalendertag und Fahrzeug erhoben. Die Standgebühr ist unabhängig vom technischen Zustand geschuldet. Die Gefahr für Beschädigung oder Untergang trägt nach Fristablauf der Halter. Wird das Fahrzeug trotz Aufforderung und gesetzter Nachfrist nicht abgeholt oder werden fällige Forderungen nicht bezahlt, ist die Th. Willy AG Auto-Zentrum berechtigt, ihr gesetzliches Retentionsrecht (Art. 895 ZGB) auszuüben und das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten. Nach Ablauf einer zusätzlichen Nachfrist kann die Th. Willy AG Auto-Zentrum die betreibungsrechtliche Verwertung einleiten (Art. 898 ZGB), soweit der zu erwartende Verwertungserlös die Kosten deckt. Entspricht der Erlös voraussichtlich nicht den Kosten (Art. 92 Abs. 2 SchKG), kann das Fahrzeug zurückgegeben oder nach Absprache verwertet bzw. entsorgt werden.
  2.  Abweichende Vereinbarungen: Abweichende Fristen oder Tagessätze (z.B. mit Versicherungen oder Partnern) sind zuvor schriftlich mit der Th. Willy AG Auto-Zentrum zu vereinbaren.
5. AGB Ersatzteile
5.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf den Verkauf von Ersatzteilen durch Th. Willy AG Auto-Zentrum Anwendung. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

Das Angebot der Th. Willy AG Auto-Zentrum richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Th. Willy AG Auto-Zentrum sind gültig, solange sie von der Th. Willy AG Auto-Zentrum unterbreitet werden.

5.2 Überprüfung der Ware

Um sicherzustellen, dass keine Falschlieferung vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die Eignung des Ersatzteils und Kaufgegenstandes für das betreffende Fahrzeug vor der Bestellung zu prüfen. Nach Erhalt der Lieferung des bestellten Kaufgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand auf Übereinstimmung mit der Bestellung, Typennummer, offensichtliche Abweichungen in Abmessung, Form oder Material von dem benötigten Ersatzteil vor der Verwendung, Bearbeitung oder Einbau des Teils zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Th. Willy AG Auto-Zentrum Kontakt aufzunehmen.

5.3 Retouren

Reklamationen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Lieferung der Produkte sowie etwaiger Schäden müssen sofort nach Erhalt der Sendung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen, bei Teillieferungen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der letzten Teillieferung schriftlich bei der Th. Willy AG Auto-Zentrum eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen zur Nachweisführung der Unvollständigkeit, Fehlerhaftigkeit oder Schäden sind beizulegen. Im Falle berechtigter und fristgerechter Reklamationen beschränkt sich die Verpflichtung der Th. Willy AG Auto-Zentrum nach eigenem Ermessen auf die Nachlieferung fehlender Teile oder den Austausch falsch gelieferter oder mangelhafter Teile.

Retouren werden nur in der Originalverpackung und im neuwertigen Zustand akzeptiert. Artikel mit Einbauspuren oder beschädigter Originalverpackung sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Falls Austauschteile vereinbart wurden, müssen diese gereinigt werden und Aggregate ohne Öl zurückgegeben werden.

Pyrotechnische Teile und elektronisches Zubehör werden versiegelt oder eingeschweisst geliefert. Eine Rücknahme ist nur bei ungeöffneter Verpackung möglich.

Schwere Teile müssen bei Rücksendung in der untersten Lage verpackt werden, leichte Teile hingegen in der obersten Lage, jeweils ohne Beschädigung oder Überlastung. Beim Rückversand sind entsprechende Markierungen vorzunehmen, Pfeile, Piktogramme und auf bruchempfindliche Teile ist hinzuweisen. Flüssigkeiten sind immer stehend zu lagern, versenden und zu transportieren.

Die Rücksendung ist ausreichend zu frankieren. Unfrei zurückgesendete Waren werden von uns nicht angenommen.

5.4 Von der Retoure ausgeschlossene Produkte

Es werden folgende Teile von der Rückgabe ausgeschlossen:

  • Kaufgegenstand ist als reduziertes Teile angeboten
  • Generell bei entsprechender Kennzeichnung/Hinweis vor dem Kauf
  • Software
  • Classic Parts
  • Kundenspezifisch angefertigte Teile/Produkte
  • Steuergeräte und andere elektronischen Bauteile
5.5 Gefahrtragung

Nutzen und Gefahr gehen am Tag der gemeldeten Bereitschaft zur Übergabe auf den Käufer über, unabhängig davon, ob dieser das Produkt an diesem Tag abholt oder nicht. Bei Tauschware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in jedem Fall erst mit der Übergabe auf den Übernehmer über.

6. Miet-, Ersatz- oder Servicefahrzeuge
6.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf Miet-, Ersatz- bzw. Servicefahrzeugen (im Folgenden Mietwagen) durch Th. Willy AG Auto-Zentrum Anwendung. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB massgebend, welche dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

Das Angebot der Th. Willy AG Auto-Zentrum richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Angebote der Th. Willy AG Auto-Zentrum sind gültig, solange sie von der Th. Willy AG Auto-Zentrum unterbreitet werden.

Mietwagen der Th. Willy AG Auto-Zentrum sind aus vertraglichen und aus Sicherheitsgründen, insbesondere zum Diebstahlschutz, mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein. Der Standort des Fahrzeugs kann während der Nutzungsdauer erfasst und ausgewertet werden. Die Erhebung und Bearbeitung der Standortdaten dient ausschliesslich zur Sicherung und Auffindung des Fahrzeugs im Schadensfall.

6.2 Beginn und Ende des Gebrauchsanspruchs des Ersatzfahrzeugs

Ist der Einsatz eines Mietwagen vereinbart, so beginnt dieser mit Schlüsselübergabe an den Kunden und endet mit der Rückgabe gemäss dem vereinbarten Ablauf und Vorgehen. Wird das Mietfahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben, so ist die Th. Willy AG Auto-Zentrum unmittelbar zu informieren. Es sind für die Verspätungszeit die üblichen Tarife zu entrichten und je nach Anschlussmiete eine Entschädigung für Umtriebe und entstandene Zusatz-Kosten, wie z.B. Anmietung eines Fahrzeugs.

6.3 Kosten

Der Kunde anerkennt den vereinbarten Mietzins. Dieser ist in Höhe des im Mietvertrages vereinbarten Betrags, geschuldet. Ist einen Zustellung und Abholung des Mietwagen gewünscht werden diese Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.4 Übernahme und Rückgabe

Die Übernahme des Mietwagens hat während der Öffnungszeiten zu erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, sich über den Gebrauch und die Fahrweise des Mietwagen eingehend instruieren zu lassen. Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietwagen bei Übernahme zu untersuchen und etwaige Schäden oder Mängel vor der Abfahrt anzuzeigen. Bei Schweigen wird vermutet, dass sich das Mietfahrzeug bei Übergabe in ordnungsgemässem dokumentierten Zustand befindet. Er bestätigt ferner, das Mietfahrzeug mit vollem Tank bzw. voll geladener Batterie übernommen zu haben.

Das Fahrzeug ist nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer in ordnungsgemässem, gereinigtem sowie vollgetanktem bzw. auf mindestens 90 % geladenem Zustand an die Th. Willy AG Auto-Zentrum zurückzugeben. Die Rückgabe kann während der Öffnungszeiten oder per Schlüsselbox erfolgen. Wird das Fahrzeug per Schlüsselbox zurückgegeben, so ist dieses vorher auf Schäden zu prüfen, welche zu vermerken sind. Fehlendes Zubehör bzw. fehlende Teile sind vom Kunden zum Neuwert zu ersetzen. Bei verschmutzter Rückgabe wird die Endreinigung in Rechnung gestellt. Fehlender Kraftstoff wird bei Benzin- und Diesel-Fahrzeugen gemäss Differenz verrechnet. Bei Elektrofahrzeugen wird bei einem Ladestand unter 90 % eine Pauschale von CHF 30.– verrechnet.

Das Mietfahrzeug ist bei der Rückgabe innen und aussen in sauberem Zustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug in einem Zustand zurückgegeben, der über die bei vertragsgemässem Gebrauch übliche Verschmutzung hinausgeht, wird für die Reinigung eine pauschale Zusatzgebühr von CHF 40.– erhoben.

6.5 Berechtigung zum Führen des Mietwagens

Der Mietwagen darf nur von Personen gefahren werden, die von der Th. Willy AG Auto-Zentrum zum Führen des Fahrzeugs berechtigt wurden und die einen in der Schweiz anerkannten Führerausweis besitzen und vorgezeigt haben. Übungsfahrten, Rennen oder Umzüge mit dem Mietfahrzeug sind untersagt. Der Mieter bzw. die bevollmächtigte Drittperson haftet vollumfänglich für Verstösse gegen die Verkehrsvorschriften und deren Konsequenzen.

Bei Wiederhandlung wird eine pauschale Vertragsstrafe von mind. CHF 5’000.– erhoben und weiterer Schadenersatz ist ausdrücklich vorbehalten. Hintergrund ist das gesetzliche Verbot gemäss Art. 95 SVG.

6.6 Abnahme und Führung

Der Mietwagen wird dem Kunden in fahrbereitem und sauberem Zustand übergeben, inklusive gefülltem Kühlwasser, Kraftstoffbehälter und Motoröl. Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, bei Anzeige im Fahrzeug und Bedarf unmittelbar Wasser und Öl nachzufüllen und das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu führen.

6.7 Zu unterlassende Aktivitäten

Im Fahrzeug ist das Rauchen strengstens untersagt. Das Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge mit dem Mietfahrzeug ist nicht gestattet. Gefährliche Güter und Stoffe dürfen nicht transportiert werden. Als gefährliche Stoffe gelten insbesondere solche, die explosiv, leicht entzündlich oder giftig sind. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter verschuldensunabhängig zum vollen Schadenersatz verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter verschuldensunabhängig für alle Schäden.

Es ist dem Mieter untersagt, mehr Personen mitzunehmen, als in den Fahrzeugpapieren angegeben sind. Tiere dürfen nur nach Absprache mit Th. Willy AG Auto-Zentrum mitgenommen werden.

6.8 Unfälle und Pannen

Bei einem Unfall hat der Mieter bzw. Fahrer unverzüglich die Th. Willy AG Auto-Zentrum und die Polizei zu verständigen, eine Unfallskizze anzufertigen und die Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten und Zeugen festzustellen. Es sind Fotos aus verschiedenen Perspektiven anzufertigen und der Garage zu übergeben. Mündliche oder schriftliche Zusagen an Dritte über Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Th. Willy AG Auto-Zentrum unbeachtlich. Sollte der Unfall ein Abschleppen des Mietfahrzeuges erforderlich machen, ist unbedingt Rücksprache mit der Th. Willy AG Auto-Zentrum zu halten, welche ansonsten die Kostenübernahme, wenn überhaupt hierzu verpflichtet, verweigern kann.

6.9 Schäden und Reparaturen am Mietfahrzeug

Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und nicht auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind, haftet der Mieter/Fahrer in vollem Umfang. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich abzustimmen und nur durch eine von der Vermieterin zuvor dem Mieter benannte Werkstatt durchzuführen. Ohne Zustimmung der Garage Th. Willy dürfen keine Reparaturen oder Änderungen am Mietfahrzeug vorgenommen werden. Müssen in Abstimmung dringende Reparaturen extern durchgeführt werden, so hat der Mieter/Fahrer die Rechnung an die Th. Willy AG Auto-Zentrum zu stellen. Der Mietpreis bleibt während der Reparatur geschuldet.

6.10 Versicherungen und Selbstbehalt

Der Vermieter hat für den Mietwagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Mindestanforderungen der Schweizer Gesetzgebung entspricht. Im Schadensfall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten. Bei Schadensfällen trägt die Haftpflicht- und Kaskoversicherung die Kosten, wobei der Mieter pro Schadenfall die ersten CHF 500.– als Selbstbehalt trägt.

Der Vermieter hat für den Mietwagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung der Schweiz entspricht.

Die Versicherung ist berechtigt, im Rahmen des Versicherungsvertrages und gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag Rückgriff auf den Mieter/Fahrer des Mietwagens zu nehmen. Der Mieter/Fahrer bleibt persönlich haftbar für alle Schäden, die nicht durch die üblichen Versicherungen gedeckt sind.

6.11 Fahrten ins Ausland

Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Th. Willy AG Auto-Zentrum gestattet. Diese Genehmigung darf ausschliesslich durch die Geschäftsleitung, einen Verkaufsleiter oder einen Serviceleiter erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die geplante Auslandsfahrt zwingend vor der Fahrzeugübernahme anzuzeigen und hierfür die erforderlichen Dokumente (Original-Fahrzeugausweis, grüner Versicherungsausweis) bereitzustellen.

Eventuelle Zollgebühren oder steuerliche Nachteile, die durch die Fahrt ins Ausland entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

6.12 Vertragserfüllung

Falls ein vereinbartes Mietfahrzeug bei Beginn der Miete nicht verfügbar sein sollte, sorgt die Th. Willy AG Auto-Zentrum für angemessene Mobilität. Ist die Th. Willy AG Auto-Zentrum nicht verschuldet, kann sie für etwaige Schäden nicht haftbar gemacht werden.

6.13 Haftung der Vermieterin

Entsteht während der Mietzeit durch das Mietfahrzeug ein Schaden und trifft die Vermieterin ein Verschulden, so haftet diese nicht, sofern es sich um leichtes oder mittleres Verschulden handelt. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum kann im gesetzlichen Rahmen nicht für etwaige Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht werden.

7. AGB Reifeneinlagerung
7.1 Geltungsbereich

Neben dem allgemeinen Teil dieser AGB in Ziff. 1, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die mit der Th. Willy AG Auto-Zentrum abgeschlossenen Verträge zur Reifeneinlagerung.

Änderungen der AGB durch die Th. Willy AG Auto-Zentrum sind jederzeit möglich. Massgeblich für das jeweilige Rechtsgeschäft ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zur Verfügung gestellt wurde. Von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

7.2 Einlagerung

Die Th. Willy AG Auto-Zentrum ist bei der Einlagerung von Reifen und/oder Kompletträdern frei dies selbst durchzuführen oder mit einem Dritten zusammenzuarbeiten. Der Kunde übergibt die Reifen der Th. Willy AG Auto-Zentrum zur Einlagerung. Die Einlagerungsdauer wird im wesentlichen Vertragsteil vereinbart. Während der Einlagerung verbleiben die Reifen im Eigentum des Kunden. Vor der Einlagerung werden die Reifen auf Mängel durch die Th. Willy AG Auto-Zentrum geprüft und dokumentiert. Während der Einlagerung hat die Th. Willy AG Auto-Zentrum die Pflicht sorgfältig mit den Reifen umzugehen und diese sachgemäss unterzubringen.

7.3 Rückgabe

Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe der eingelagerten Reifen verlangen. Wurden Reifen vor Ende des Vertrages zurückverlangt, so werden Kosten bis Vertragsende verrechnet. Bei der Rückgabe hat der Kunde die Reifen auf Mängel zu prüfen. Bestehen zum Zeitpunkt der Rücknahme nachweislich Mängel, die nicht zum Zeitpunkt der Einlagerung vorlagen, sind diese schriftlich innert 5 Tagen zu rügen. Ansonsten gelten etwaige Mängel als genehmigt und können nicht mehr beanstandet werden.

Treten durch die Einlagerung entstandene Schäden erst nach Übergabe zutage, so sind diese innerhalb von 5 Tagen nach Auftreten schriftlich bei der Th. Willy AG Auto-Zentrum zu rügen. Wurde dies unterlassen oder nicht zeitgemäss gerügt, so gelten entsprechende Mängel als genehmigt und können nicht mehr gerügt werden.

Werden Reifen nach Ablauf der Vertragsdauer nicht abgeholt, so wird angenommen, dass der Kunde den Vertrag erneuert. Sind in der Zwischenzeit die Kosten der Th. Willy AG Auto-Zentrum angestiegen, kann der Preis um einen angemessenen Betrag angepasst werden. Die Th. Willy AG Auto-Zentrum kann jedoch, sofern sie den Vertrag nicht erneuern will, dem Kunden eine Nachfrist zur Abholung ansetzen. Pro Tag, an dem die Reifen zusätzlich aufbewahrt werden, fällt eine Lagergebühr von an. Holt der Kunde die Reifen nicht innerhalb von 30 Tagen ab, so hat die Th. Willy AG Auto-Zentrum das Recht, die Reifen freihändig zu versilbern.

(ENDE der AGB)